+49 6824 3029 30

FAX +49 6824 3029 320

info@beltop.de

Mo - Fr: 8:00 - 16:00

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Horst Belding GmbH

Für die gesamte Geschäftsbeziehung und einzelne Lieferungen gelten ausschließlich unsere vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende AGB unserer Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere AGB sind auch für alle zukünftigen Verträge auzuwenden, auch wenn wir nicht ausdrücklich auf diese Bezug nehmen.

I. Vertragsschluß und – inhalt

1. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch Übergabe der Waren zustande. Vorherigen Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Die in Katalogen, Preislisten, der Homepage oder anderem Werbematerial enthaltenen Beschreibungen, Diagramme und Illustrationen usw. sollen nur eine allgemeine Vorstellung der darin beschriebenen Waren vermitteln. Sie stellen keine Garantiezusage oder Zusicherung oder Beschaffenheitsangabe der Waren dar, es sei denn, wir bestätigten das ausdrücklich schriftlich.

3. Geringfügige Abweichungen von den schriftlich bestätigten Beschaffenheitsangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.

4. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

II. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Der von uns angegebene Preis ist ein Netto-Preis, soweit er nicht ausdrücklich als Bruttopreis bezeichnet ist. Der Kunde schuldet zusätzlich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe sowie ggf. der Versandkosten. Preisangaben beziehen sich nur auf die angegebene Stückzahl.

2. Wir sind berechtigt, für Waren, die später als 6 Monate nach dem Vertragsschluß geliefert werden sollen, Preiserhöhungen in dem Umfang vorzunehmen, die auch durch Änderung von Materialpreisen, Löhnen, Devisenkursen, Steuern, Zöllen und anderen Kosten bedingt sind. Steigt der Preis um mehr als 5 %, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

3. Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, vor Versand/Abholung der Ware ohne jeden Abzug zahlbar. Erfüllungsort ist unser Sitz in Schiffweiler.

4. Der Kunde kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und entweder rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. In ständigen Geschäftsbeziehungen gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns unbestrittenen Forderungen zulässig. Das Recht des Verbrauchers, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, bleibt unberührt.

III. Lieferung, Gefahrübergang

1. Wir liefern die Ware in handelsüblicher Ausführung/Qualität. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit das dem Kunden zumutbar ist.

2. Bestätigungen der Liefertermine erfolgen freibleibend. Die Bestätigung steht jeweils unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen Selbstbelieferung. Abweichendes gilt nur dann, wenn wir das ausdrücklich schriftlich bestätigen.

3. Die Einhaltung einer solchen Frist setzt voraus, daß alle technischen und kaufmännischen Fragen durch die Parteien geklärt sind, und der Kunde alle Mitwirkungspflichten erfüllte. Im Verzug des Kunden, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

4. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, ist die Frist mit unserer Meldung der Versandbereitschaft eingehalten.

5. Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder ein sonstiges Ereignis, das außerhalb unseres Einflußbereiches liegt, zurückzuführen, so verlängert sich die Frist angemessen. Wir werden den Beginn und das voraussichtliche Ende dieser Umstände baldmöglichst mitteilen. Die gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt bei Unzumutbarkeit für den Kunden bleiben unberührt.

6. Haben wir die Verzögerung zu vertreten, so kann der Kunde – sofern er glaubhaft macht, daß ihm aus der Verspätung Schaden erwachsen ist als Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung 0,5 % bis zur maximalen Höhe von 5 % vom Werte desjenigen Teils der Lieferung verlangen, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsmäßig genutzt werden kann. Der Kunde ist wegen der Nichteinhaltung einer Lieferfrist nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns nach Ablauf der Lieferfrist schriftliche eine angemessene Nachfrist setzte.

7. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Untergangs der Ware geht mit Verlassen des Lagers auf den Kunden über.

IV. Gewährleistung

1. Das Vorliegen eines Mangels ist uns unverzüglich – spätestens aber innerhalb von zwei Wochen – schriftlich anzuzeigen. Wir sind zur Prüfung des behaupteten Mangels berechtigt. Verweigert der Kunde die Überprüfung, so werden wir von unserer Gewährleistungspflicht frei.

2. Wir sind beim tatsächlichen Bestehen eines Mangels zunächst nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Die Parteien sind sich einig, daß im Rahmen einer Nachbesserung ausgebaute Teile in unser Eigentum übergehen.

3. Wir übernehmen insbesondere keine Gewähr für folgende Handlungen des Kunden: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhaft Montage, fehlerhafte Lagerung, natürliche Abnutzung und üblichen Verschleiß, fehlerhafte Wartung, ungeeignete Betriebsmittel und chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, soweit sie nicht von uns zu verantworten sind. Die Gewährleistung ist gleichfalls für solche Schäden ausgeschlossen, die auf der Nichtbeachtung unserer Hinweise oder Ratschläge oder auf der Nichtbeachtung einer Bedienungs- bzw. Wartungsanleitung beruhen. Wir haften außerdem nicht für unsachgemäße Nachbesserungen oder Änderungen/Zerlegung der Ware durch den Kunden oder durch einen von ihm beauftragten Dritten.

4. Die Kosten der Nacherfüllung wegen einem unberechtigten Mangel trägt der Kunde.

V. Haftungsausschluß

Für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit des Inhabers bzw. der Organe der Gesellschaft oder leitender Angestellter und bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Der Ausschluß gilt nicht bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Anwesenheit wir ausdrücklich schriftlich garantierten. Die Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haften wir bereits bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit. In letzterem Fall ist die Haftung, wenn der Kunde ein Unternehmer ist, auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei uns gelagerte, vom Kunden zur Verfügung gestellte Gegenstände, sind durch den Eigentümer selbst durch eine Außenversicherung entsprechend abzusichern.

VI. Verjährung

Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung der Ware. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Ist der Kunde ein Verbraucher bleiben die gesetzlichen Vorschriften unberührt.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den Waren geht erst mit der vollständigen Zahlung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung auf den Kunden über.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Waren vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen oder zu verarbeiten oder umzugestalten. Der Kunde, der Unternehmer ist, darf die gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen. Er tritt für den Fall des Weiterverkaufs hiermit alle daraus entstehenden Ansprüche gegen den Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Kaufpreisforderung an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, die Forderung in unserem Namen einzuziehen; diese Ermächtigung ist frei widerruflich. Wir sind nach dem Widerruf berechtigt, dem Abnehmer des Kunden gegenüber die Abtretung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, uns über den Weiterverkauf und den Abnehmer vollständig Auskunft zu erteilen. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen die Abnehmer oder sonstige Dritte auf unser Vorbehaltseigentum und ggf. auf die Abtretung hinzuweisen.

3. Sollte der Wert der vom Eigentumsvorbehalt erfassten Waren oder der abgetretenen Forderungen des Kunden unsere Forderungen gegen ihn um mehr als 20% übersteigen, werden wir auf Verlangen nach unserer Wahl die übersteigenden Sicherheiten freigeben.

4. Der Kunde hat uns über Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die die abgetretenen Forderungen oder das Vorbehaltseigentum betreffen, unverzüglich schriftlich zu informieren, damit wir rechtzeitig geeignete juristische Schritte einleiten können.

VIII. Rücktritt

Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Einen wichtigen Grund stellen insbesondere der Zahlungsverzug des Kunden, sein Vermögensverfall, dessen Geschäftseinstellung, die Beantragung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Kunden oder der Erhalt ungünstige Auskünfte über den Kunden (z.B. über Zahlungsverzug) dar. Die gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt bleiben unberührt.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

1. Für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag gilt Schiffweiler als Erfüllungsort.

2. Der Gerichtsstand der natürlichen und juristischen Personen, die bei Anschluß des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmen), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist 66564 Ottweiler.

3. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze sowie des UN-Kaufrechts (CISG) sind ausgeschlossen.

4. Sollte eine Bestimmung diese AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein, sind hiervon die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der Parteien entspricht.

Horst Belding GmbH
Zum Klopp 30a
D-66578 Schiffweiler

Mai 2024